Michael Theurer

SÜDWESTPRESSE: Verstopfte Hauptschlagadern sorgen für Probleme im gesamten System

Das Schienennetz im Deutschland muss saniert werden, damit die Schiene ihrer Aufgabe als klimafreundlicher Verkehrsträger der Zukunft gerecht werden kann. Als Bundesregierung haben wir daher frühzeitig den Kurs eingeschlagen, das größte Sanierungs- und Investitionsprogramm in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen: Mit dem Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungsgesetz und dem Start der DB InfraGO AG haben wir große Erfolge verbucht. Ersteres ermöglicht einen massiven Bürokratieabbau im Planungs- und Genehmigungsverfahren. Letzteres bündelt die Zuständigkeiten für Schienennetz und Bahnhöfe in einer gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte. Zudem investieren wir Rekordsummen: Der Bundestag hat zu den 42 Milliarden Euro für die Schiene in der mittelfristigen Finanzplanung zusätzliche 27 Milliarden Euro bereitgestellt. 2024 sind es allein 12 Milliarden Euro, die in das Bestandsnetz fließen. Im Februar hat der Bundestag einen weiteren großen Schritt hin zu einer modernen Schieneninfrastruktur auf den Weg gebracht: Die Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes. Damit verändert sich die rechtliche Grundlage für Investitionen des Bundes in das Schienennetz. Er bekommt etwa die Optionen, für die Ertüchtigung von Bahnhofsgebäuden Mittel bereitzustellen. Vor allem aber bei der Instandhaltung des Schienennetzes soll die Reform Fortschritt bringen. Bisher konnte der Bund nur den Ausbau und Ersatzinvestitionen finanzieren, was für das Eisenbahninfrastrukturunternehmen den Anreiz setzte, die Infrastruktur so lange zu nutzen bis sie kaputt ist, statt davor zu sanieren. Besonders die Korridorsanierung, bei der stark befahrenden Korridore wie etwa zwischen Frankfurt und Mannheim grundlegend modernisiert werden, wird die Leistungsfähigkeit der Schiene steigern. Doch leider hat der Bundesrat der Reform des Gesetzes in seiner letzten Sitzung nicht zugestimmt. Die Ablehnung vor Sorge, dass der Fokus ausschließlich auf der Sanierung der Hochleistungskorridore liegt und nicht jedes Bundesland einen solchen vorweisen kann, ist kurzsichtig. Schließlich führen einzelne verstopfte Hauptschlagadern zu Problemen im gesamten System. Natürlich haben die Länder gemäß der Verfassung das Recht, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Als Schienenverkehrsbeauftragter der Bundesregierung bin jedoch in Sorge, dass die Umsetzung der absolut notwendigen Generalsanierung verzögert wird. Eine mehrmonatige Blockade der unionsgeführten Länder wie zuletzt beim Wachstumschancengesetz wäre mit Blick auf den Zustand der Schieneninfrastruktur fatal. Wir setzen alles daran, schnell mit den Ländern einen Konsens zu finden, damit die Generalsanierung starten kann und diese Chance für die Schiene nicht vertan wird.